Die Privathaftpflicht zählt zu den wichtigsten Versicherungen Deutschlands! Das Gesetz hierfür finden Sie im altbekannten BGB. §823 BGB bezeichnet die "Schadensersatzpflicht" oder auch "Verschuldenshaftung".
Hierbei gilt:
- Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem verletzen des Lebens, der Freiheit, des Eigentums oder sonstigen Rechten eines andren Menschen, ist man zu Schadensersatz verpflichtet.
Achtung: die Haftung ist unbegrenzt, und zwar mit seinem jetzigen und künftigen Vermögen
ergänzende Haftpflichtarten:
- Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht
- Gewässerschadenhaftpflicht
- Jagdhaftpflicht und einige mehr
Gerade in der heutigen Zeit ist es schnell passiert und man landet ungewollt in einen Rechtsstreit. Oft bleibt einem aber auch nichts anderes übrig, als der Gang vors Gericht um sein Recht durchzusetzen oder sich zu wehren.
Folgende Bausteine lassen sich daher im privaten Bereich absichern:
- Privatrechtsschutz
- Berufsrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für Eigentümer und Mieter